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Einheitsinspektion von Feuerlöschern

Nach jedem Gebrauch muss der Feuerlöscher zur Inspektion an die Wartungseinheit geschickt werden, die eine Wartungsgenehmigung erhalten hat (im Folgenden als Wartungseinheit bezeichnet), die beschädigten Teile ausgetauscht und das Feuerlöschmittel und Antriebsgas nachgefüllt werden.
Unabhängig davon, ob der Feuerlöscher verwendet wurde oder nicht, muss er, wenn der angegebene Zeitraum ab Werk das Jahr und den Monat erreicht hat, zur hydrostatischen Prüfung an die Wartungseinheit gesendet werden.
Tragbare und fahrbare Feuerlöscher, tragbare und fahrbare Trockenchemikalien-Feuerlöscher. und tragbare und wagenartige Kohlendioxid-Feuerlöscher, die eine fünfjährige Lebensdauer und danach alle zwei Jahre eine hydrostatische Prüfung und andere Inspektionen durchlaufen haben.
Tragbare und fahrbare mechanische Schaumfeuerlöscher sowie tragbare Reinwasser-Feuerlöscher müssen nach Ablauf von drei Jahren alle zwei Jahre durch hydrostatische Tests überprüft werden.
Tragbare und fahrbare chemische Schaumfeuerlöscher sowie tragbare Säure- und Laugen-Feuerlöscher müssen zwei Jahre lang überprüft werden. Danach muss alle zwei Jahre eine hydrostatische Prüfung [3] durchgeführt werden.
Wird bei der Sichtprüfung der festgestellte Zustand festgestellt, muss dieser als Abfallprodukt entsorgt werden.

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