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Verfallsdatum Feuerlöscher

1. Gültigkeitsdauer Schaum-Feuerlöscher, ein Jahr gültig, einmal jährlich repariert; Kohlendioxid-Feuerlöscher, zwei Jahre gültig, alle zwei Jahre repariert; Pulverfeuerlöscher, zwei Jahre gültig, alle zwei Jahre repariert; 1211 Feuerlöscher, fünf Jahre gültig, Wartungsjahre je nach Lagerung. 2. Lebensdauer des Feuerlöschers während der Verschrottungsfrist Der Feuerlöscher muss verschrottet werden, wenn er die folgenden Jahre ab dem Herstellungsdatum erreicht: tragbare chemische Schaumfeuerlöscher - 5 Jahre; tragbare Säure- und Laugenfeuerlöscher – 5 Jahre;

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